AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Ingenieur- und Kfz Sachverständigenbüros shp PartG

 

1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer des Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüros shp PartG (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

 

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

 

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen zu Lasten des AG.

 

3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

 

4. Zahlungsbedingungen

Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt regelmäßig nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

 

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

 

5. Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar setzt sich aus einem Grundhonorar und zusätzlich aus Nebenkosten zusammen.

 

Das Grundhonorar berechnet sich auf Grundlage der Schadenhöhe.

 

Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

 

Bei einem Standard-Haftpflichtgutachten fallen folgende Nebenkosten an:
Fahrtkosten, Fotokosten, Pauschale für Schreib-, Kopier-, Versand- und Telekommunikationskosten.

 

Fallweise werden zudem die Kosten für die Abfrage einer Online-Restwertbörse zusätzlich berechnet.

 

Die Höhe des Grundhonorars sowie die Höhe der einzelnen Nebenkosten bewegen sich im Rahmen der Erhebungen der jeweiligen BVSK-Honorarbefragungen.

 

Die Höhe der einzelnen Nebenkosten können in unserer Geschäftsstelle eingesehen, oder bei Auftragserteilung erfragt werden.

 

Die Zusammensetzung der Nebenkosten bei sonstigen Gutachten bzw. Sondergutachten können hiervon abweichen und sind gesondert zu vereinbaren.

 

Bei vereinbarter Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von € 170,- pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.

 

Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

 

 

 

7. Stornierungen

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 180,- zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

 

 

 

8. Gutachtenerstellung

 

Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat. mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim AN.

 

Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen Kraftfahrzeugsachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertungen).

 

 

 

9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

 

 

 

10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

 

 

11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

12. Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

Die notwendigen Informationen entsprechen der Dienstleistung-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV vom 12.03.2010) und sind in den Räumen des AN jederzeit in vollem Umfang einsehbar.

 

 

 

13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand für Kaufleute ist Hanau.

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.